Bedingungen Online-Auktion - Käufer
1. Die Online-Auktion Hus-Kreisker.auction wird von Menezig SPRL organisiert, einer Aktiengesellschaft mit Sitz in 108 Hansez, 4877 Olne, Belgien.
2. Die Teilnahme an dieser Auktion setzt voraus, dass diese Auktionsbedingungen ausdrücklich anerkannt und vorbehaltlos akzeptiert werden.
3. Menezig verkauft Pferde über seine Verkaufsplattform für Dritte. Menezig fungiert als Auktionsdienst. Der Auktionsausschuss fungiert als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer. Die Käufer müssen sich über die Website harasdehus.auction anmelden um an der Online-Auktion teilnehmen zu können.
4. Die Pferde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden.
5. Die Veräußerung erfolgt nach belgischem Recht im Wege der Versteigerung und Zuteilung an den Höchstbietenden nach Zahlung des Abrechnungsbetrags, gegebenenfalls zuzüglich der Mehrwertsteuer.
6. Die Gebote und Zahlungen erfolgen in EURO. Die Auktion erfolgt in folgenden Auktionsschritten:
- Ab 2500 Euro - 10.000 Euro je 500 Euro, -
- 10.000 bis 30.000 Euro für 1.000 €, -
- Ab 30.000 Euro - 60.000 Euro pro 2.000 Euro, -
- Ab 60.000 Euro pro 5.000 Euro, -
7. Auf der Website wird eine vorläufige Uhrzeit für den Abschluss der Auktion je Lot angegeben. Wenn jedoch ein Gebot innerhalb der letzten 5 Minuten vor dem Schlusstermin eines Lots durchgeführt wird, wird die Auktionszeit für dieses spezifische Lot automatisch um 5 Minuten verlängert. Die verlängerte Frist wird zur neuen indikativen Schließungszeit.
8. Zusätzlich zum Zuschlagspreis zahlt der Käufer dem Verkäufer als Provision und für die Vermittlung Auktionsgebühren in Höhe von 10% (ohne MwSt.) des Zuschlagspreises. Der Verkäufer händigt dem Käufer eine Rechnung für diese Dienstleistungen aus, deren Betrag unverzüglich auf das Konto des Verkäufers überwiesen werden muß, bevor das Pferd an den Käufer geliefert wird.
9. Bei der Auktion wird dem Meistbietenden ein Lot zugeteilt. Die Abrechnung des Verkaufspreises durch den Käufer wird wie folgt berechnet: Zuschlagspreis + 10% dieses Zuschlagspreises als Auktionsgebühren = Nettopreis zuzüglich eventuell geschuldeter Mehrwertsteuer, die den Gesamtbetrag der Abrechnung darstellt.
Durch die Abgabe eines Gebots verpflichtet sich der Bieter, den Abrechnungsbetrag zu zahlen, es sei denn, es wird später ein höheres Gebot abgegeben.
10. Der Gesamtbetrag ist bei der Vergabe sofort fällig.
11. Die Verantwortung für die versteigerten Pferde geht unmittelbar nach der Vergabe an den Käufer über. Nach der Auktion UND der Bezahlung treffen Käufer und Verkäufer Vorkehrungen für die Lieferung in gegenseitigem Einvernehmen. Die Lieferung muss innerhalb von 30 Tagen nach der Auktion erfolgen. Nach diesen 30 Tagen ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer Stallkosten in Rechnung zu stellen. Die Lieferung der Fohlen erfolgt nach dem Absetzten. Das Absetzen der Fohlen erfolgt in Absprache zwischen Verkäufer und Käufer. Das Rechtsverhältnis besteht unmittelbar zwischen Käufer und Verkäufer, wobei der Verkäufer gegenüber dem Käufer, mit Ausnahme der Auktionsorganisation, für alle Mängel haftet, die ein Pferd aufweisen könnte.
12. Das Eigentum an dem Pferd geht auf den Käufer über, sobald der Käufer die fällige Zahlung an den Verkäufer leistet. Als Sicherheit für den Träger wird eine Kaution von 2000 Euro + 5,5% Mehrwertsteuer verlangt. Diese Kaution wird Ihnen bei der Rückkehr des Trägers zum Haras de Hus zurückerstattet.
13. Weder der Verkäufer noch der Käufer können Rechte davon ableiten, dass die Auktionsorgnisation das Pferd ausgewählt hat und das Pferd gegebenenfalls auf Verlangen einer tierärztlichen Untersuchung unterzogen hat.
14. Die Informationen dienen ausschließlich dazu, einen Eindruck der Lots zu vermitteln, ohne vollständig zu sein und ohne Gewähr zu bieten. Bei der Beschreibung eines Lots in ihrem Katalog ist Menezig lediglich von den Informationen über dieses Lot geleitet, die der Verkäufer oder ein Dritter zur Verfügung stellt. Menezig ist nicht für Druckfehler oder materielle Fehler auf seiner Webseite und seinem Online-Katalog sowie in den Videos verantwortlich.
15. Sofern der Käufer und der Verkäufer nach der Auktion nichts anderes vereinbaren und Menezig darüber informieren, wird das Pferd auf Kosten des Käufers beim Verkäufer abgeholt. Die Lieferung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung laut Artikel 9 dieser Auktionsbedingungen an den Verkäufer. Bei der Lieferung des Pferdes wird das Formular «Liefernachweis» vom Käufer ausgefüllt und unterzeichnet.
16. Im Falle der Ausfuhr eines Pferdes reicht der Käufer innerhalb von 3 Monaten nach der Auktion gültige Transportdokumente ein, andernfalls wird der Betrag der Mehrwertsteuer eingezogen.
17. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auktion zwischen dem Verkäufer und dem Käufer wird sich der Auktionsausschuss bemühen, diese Streitigkeit durch Vermittlung beizulegen. Ist eine der Parteien der Auffassung, dass keine Lösung gefunden wurde, so sind die Gerichte in Lüttich ausschließlich zuständig. Für das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer gilt das belgische Recht.
18. Alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Versteigerung und deren Folgen unterliegen ausschließlich belgischem Recht, mit Ausnahme der Bestimmungen des Wiener Kaufvertrags über internationale Käufe/Verkäufe. Die Gerichte in Lüttich, Belgien, sind ausschließlich für Streitsachen zuständig.
19. Im Streitfall ist nur der französische Text verbindlich. Die Übersetzung dieser Auktionsbedingungen in eine andere Sprache ist rein informativ.
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